Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
der Firma Sigel & Stuhr GmbH (Stand 01.10.09)

§1 Geltungsbereich / Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen (einschließlich Beratungsleistungen) liegen diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, zugrunde. Bei abweichenden und/oder ergänzenden Vereinbarungen ist die ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Sigel & Stuhr GmbH erforderlich. Bedingungen des Käufers werden auch dann nicht verpflichtend, wenn Ihnen der Verkäufer nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

§2 Angebot, Abschluss und Rücktritt

1. Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail oder in sonstiger Weise erteilt werden, sind stets freibleibend und unverbindlich. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern ist die Fa. Sigel & Stuhr GmbH zum Rücktritt berechtigt.

2. Die zum Angebot gehörende Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben oder sonstige Leistungsdaten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers bzw. zur Auslieferung gebrachter Waren/Leistungen und/oder Erteilung der Rechnung, verbindlich. Soweit Verkaufsangestellte oder Handelsvertreter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.

4. Falls der Lieferant der Sigel & Stuhr GmbH trotz vertraglicher Verpflichtung die Fa. Sigel & Stuhr GmbH nicht mit der bestellten Ware beliefert, ist die Sigel & Stuhr GmbH zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Besteller unverzüglich darüber informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Der bereits bezahlte Kaufpreis wird unverzüglich erstattet. Weitere Forderungen können gegenüber der Sigel & Stuhr GmbH nicht geltend gemacht werden. Wird der Sigel & Stuhr GmbH nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die eine Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten. Firmenänderungen oder Wechsel in der Person des Käufers berechtigen den Verkäufer zum Rücktritt.

5. Der Besteller, sofern er den Vertrag als Verbraucher geschlossen hat, kann seinerseits innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Leistungslieferung ohne Angaben von Gründen den Vertragsabschluss widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt das rechtzeitige Zusenden des Rücknahmeverlangens. Der Widerruf muss in jedem Fall schriftlich (auch per E-Mail) erfolgen. Auf der Rücksendung muss deutlich die Rücksendenummer, die Sie von uns erhalten, erkennbar sein. Pakete ohne Rücksendenummer können wir nicht annehmen. Die Kosten der Rücksendung für Waren im Bestellwert unter 40.-€ trägt der Käufer, es sei denn, dass die gelieferten Waren nicht der Bestellung entspricht. Bei einem Warenwert über 40.- € übernimmt die Sigel & Stuhr GmbH die Versandkosten. Wurde die Ware durch Sie bereits genutzt, behalten wir uns vor, hierfür eine Vergütung zu verlangen, Ferner sind Sie verpflichtet, eine durch Sie verursachte Beschädigung zu ersetzen. Ein Wiederrufsrecht besteht nicht bei Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs, Videokassetten, DVDs) oder Software, die vom Besteller entsiegelt worden ist, ferner nicht bei Leistungen, die online (z.B. Software zum Download) übermittelt worden sind.

6. Die Sigel & Stuhr GmbH bietet keine Produkte für den Kauf durch Minderjährige an.

§3 Preise

1. Zu unseren Preisen sowie etwaige Nebenforderungen wird die gesetzliche Umsatzsteuer hinzuberechnet.

2. Zusätzliche Leistungen und Lieferungen, die nicht im Bestätigungsschreiben explizit aufgeführt sind, werden gesondert berechnet.

§4 Lieferfristen und Verzug

1. Verbindlich oder unverbindlich vereinbarte Liefertermine und/oder Lieferfristen bedürfen der Schriftform. Die Einhaltung vereinbarter Liefer- oder Leistungstermine setzt voraus, dass erforderliche Genehmigungen, vom Besteller zu liefernde Unterlagen , Freigaben, zu erbringende Zahlungen und sonstige Verpflichtungen des Bestellers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden. Geschieht dies nicht, so wird die Frist angemessen verlängert.

2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt wird.

3. Die Lieferfrist verlängert sich (auch innerhalb des Verzugs) angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren Hindernissen, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und dessen Unterlieferanten eintreten.

4. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.

§5 Teillieferungen

1. Teillieferungen und/oder Teilleistungen behalten wir uns vor.

2. Anfallende Vergütungen für Teillieferungen und/oder Teilleistungen können unmittelbar nach Lieferung bzw. Leistungserbringung vom Verkäufer gefordert werden. Ein Recht des Kunden, die Zahlung bis zur Erbringung der Gesamtlieferung und/oder Gesamtleistung abzuwarten, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§6 Zahlungsbedingungen

1. Ohne besondere Vereinbarungen sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Von diesem Abzug sind Reparatur- und Kundendienstleistungen ausgeschlossen. Ab Verfügbarkeitszeitpunkt gilt die Zahlung als erfolgt.

2. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist die Sigel & Stuhr GmbH berechtigt, unbeschadet anderer Rechte, sämtliche Lieferungen und/oder Leistungen zurückzuhalten und Verzugszinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Diese Verzugszinsen werden geringer, wenn der Käufer den Beweis erbringt, dass der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist.

3. Der Käufer ist berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, wenn eine Mängelrüge in Schriftform geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.

§7 Versand

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Das gilt auch für evtl. Rücksendungen. Die Sigel & Stuhr GmbH bestimmt den Transporteur.

§8 Gefahrenübergang und Entgegennahme

1. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Käufer über, auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder noch weitere Leistungen von der Sigel & Stuhr GmbH zu leisten sind.

2. Bei Verzögerungen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

§9 Aufstellung, Montage, Inbetriebnahme

Für alle Aufstellungs-, Montage- und Inbetriebnahmetätigkeiten gelten folgende Bestimmungen:

1. Der Besteller hat aller erforderlichen Vorleistungen, die nicht zum ausdrücklichen Leistungs- und Lieferumfang des Auftragsnehmers gehören frühzeitig fertig zu stellen.

2. Die Einbringung, Montage und Aufstellung der gelieferten Komponenten muss ohne spezielle Hilfsmittel (Krane, Gerüste, Hebezeuge) erfolgen können.

3. Vor beginn der Montagearbeiten hat der Besteller die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlageteile sowie die statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

4. Verzögert sich die Aufstellung, Montage oder Inbetriebnahme durch Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so hat der Besteller die anfallenden Kosten für Wartezeit und weitere Reisekosten (Anfahrten, Übernachtungen, Spesen) zu tragen.

5. Arbeiten die unter erschwerten Umständen zu leisten sind, werden gesondert verrechnet, sofern sie nicht im Bestätigungsschreiben explizit aufgeführt sind.

§10 Eigentumsvorbehalt

1. Die Sigel & Stuhr GmbH behält sich das Eigentum an der dem Käufer gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware bestehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor (Vorbehaltsware). Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an der Vorbehaltsware als Sicherung für die Saldoforderung der Sigel & Stuhr GmbH. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Lieferer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird der Lieferer auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil (nach der Wahl der Sigel & Stuhr GmbH) der Sicherung freigeben.

2. Der Auftraggeber muss unvollständig bezahlte Ware als Eigentum der Sigel & Stuhr GmbH kennzeichnen.

3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern und/oder weiterzuverarbeiten, sofern er nicht gegenüber der Sigel & Stuhr GmbH in Zahlungsverzug gerät. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherungsübereignung heranzuziehen.

4. Die aus dem Weiterverkauf ohne einem sonstigen Rechtsgrund (z.B. unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware dem Kunden erwachsenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in voller Höhe an die Sigel & Stuhr GmbH ab. Dies gilt auch für Saldoforderung aus einem vereinbarten Kontokorrent. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich (Widerruf nur, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt), die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung und im eigenen Namen einzuziehen. Der Kunde wird bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware diese darauf hinweisen und die Sigel & Stuhr GmbH benachrichtigen. Etwaige Kosten und Schäden trägt der Kunde.

5. Verlangt die Sigel & Stuhr GmbH die Herausgabe der Vorbehaltsware, so liegt hierin - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Liefervertrag.

6. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug und/oder Vermögensverfall, so hat die Sigel & Stuhr GmbH das Recht, nach der Erklärung des Rücktritts die Vorbehaltsware beim Kunden abzuholen, zu diesem Zwecke die Räume zu betreten, in denen die Vorbehaltsware lagert und sodann die Ware für die Sigel & Stuhr GmbH nach eigenem Ermessen zu lagern.

§11 Gewährleistung

1. Die Firma Sigel & Stuhr GmbH gewährleistet im Rahmen der folgenden Bestimmungen, dass Lieferungen frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind und die schriftlich vereinbarten Spezifikationen zu zugesicherten Eigenschaften eingehalten werden. Bei Leistungen gewährleistet die Sigel & Stuhr GmbH die mangelfreie Durchführung. Die Gewährleistungsfrist beträgt: zwölf Monate bei Neugeräten und sechs Monate bei Austausch- oder Servicegeräten.

2. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für: Entwicklungsmuster, Prototypen, Vorserienlieferungen, Schäden durch Abnützung oder fehlerhafte (nachlässige) Behandlung (Bedienung). Nimmt der Kunde oder Dritte an von uns gelieferten Waren Änderungen vor oder werden Teile ausgetauscht, so entfällt jegliche Gewährleistung.

3. Mängel sind uns unverzüglich (innerhalb sieben Tagen) schriftlich nach Eingang der von uns gelieferten Ware mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht unmittelbar entdeckt werden, müssen uns innerhalb sieben Tagen nach deren Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.

4. Im Falle einer Mitteilung unseres Kunden, dass die von uns gelieferten Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu leisten.

5. Der Kunde räumt der Sigel & Stuhr GmbH bei Vorliegen eines Fehlers eine angemessene Frist zur Mangelbehebung bzw. Ersatzlieferung oder -leistung ein. Erst bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung bzw. -leistung ist der Besteller berechtigt, den Vertrag rückgängig zu machen (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen (Minderung).

6. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unseren unmittelbaren Kunden zu. Sie sind nicht abtretbar.

7. Jede weitere Haftung der Sigel & Stuhr GmbH gegenüber dem Besteller aufgrund von Mängeln der Lieferung ist ausgeschlossen. Die Sigel & Stuhr GmbH haftet insbesondere nicht für mittelbare oder Folgeschäden. Dies gilt nicht bei Zusicherung von Eigenschaften, sofern die Zusicherung gerade vor solchen mittelbaren oder Folgeschäden schützen sollte.

§12 Software-Leistungen

1. Intern hergestellte und gelieferte Software darf vom Besteller ausschließlich in der installierten CPU (Rechner, PC, SPS, RPS, etc.) genutzt werden. Die Weitergabe oder das Kopieren auf weitere Zentraleinheiten ist dem Auftraggeber untersagt.

2. Die zur Dokumentation gehörende Software auf Datenträger unterliegt ebenfalls dem Urheberrecht. Der Auftragnehmer behält sich vor, Kopierschutzfunktionen zu aktivieren.

§13 Sonstige Schadensersatzansprüche

Der vorstehende Absatz enthält die Gewährleistung für die Produkte und schließt sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Kunden gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern soll.

§14 Warenrücknahmebedingungen

Auf vertragsgemäß gelieferte Ware besteht kein Anspruch auf Rücknahme. Ausnahmen siehe "Angebot, Abschluss und Rücktritt".

§15 Erfüllungsort, Gerichtsstand

1. Erfüllungsort ist Weitnau (Kempten), Deutschland

2. Bei beiderseits kaufmännischen Geschäften ist der Gerichtsstand Kempten. Dies gilt auch für Streitigkeiten im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess. Es steht der Sigel & Stuhr GmbH jedoch frei, den Kunden an dem Sitz seiner Hauptniederlassung zu verklagen.

§16 Anwendbares Recht, Wirksamkeit

1. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden innerdeutschen Recht.

2. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. der übrige Teil der Bestimmung wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung bzw. des Teils der unwirksamen Bestimmung wird die Sigel & Stuhr GmbH mit dem Kunden eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils einer Bestimmung möglichst nahe kommt.